So funktioniert's

Von der Objektauswahl bis zum freihändigen Kauf – transparent und in Ihrem Tempo.

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Objekt auswählen

Sie interessieren sich für eine Immobilie in der Zwangsversteigerung – über unsere Objektübersicht oder aus Ihrer eigenen Recherche.

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Eigentümerkontakt erhalten

Wir beschaffen die von den Gerichten nicht veröffentlichten Eigentümerdaten und stellen sie Ihnen zur Verfügung.

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Direkt verhandeln

Sie treten vor dem Termin an den Eigentümer heran, besichtigen, verhandeln und kaufen freihändig – oder verschaffen sich einen Wissensvorsprung für den Versteigerungstermin.

Schritt 1

Das richtige Objekt finden

In der Zwangsversteigerung sind Adresse, Verkehrswert und häufig ein Verkehrswertgutachten öffentlich einsehbar. Damit lässt sich ein Objekt bereits gut einschätzen – von der Lage über den Zustand bis zur Größenordnung des Werts.

Sie können ein Objekt aus unserer Übersicht wählen oder uns eine Immobilie nennen, die Sie selbst recherchiert haben. Entscheidend ist nur: Der Zuschlag darf noch nicht erteilt sein.

Schritt 2

Den entscheidenden Kontakt erhalten

Was in den öffentlichen Versteigerungsunterlagen fehlt, ist die Identität des Eigentümers und wie man ihn erreicht. Genau diese Lücke schließen wir: Sie erhalten Namen und Kontaktdaten der für das Objekt maßgeblichen Person(en), damit Sie die Ansprache selbst vornehmen können.

Sollte sich eine mitgeteilte Anschrift als nicht mehr aktuell erweisen, holen wir auf unsere Kosten eine aktuelle Melderegisterauskunft ein.

Schritt 3

Vor dem Termin verhandeln – und freihändig kaufen

Mit dem Kontakt in der Hand treten Sie direkt an den Eigentümer heran: besichtigen das Objekt, klären offene Fragen und verhandeln in Ruhe über den Preis. Einigen Sie sich, kommt der Kaufvertrag ganz regulär zwischen Ihnen und dem Eigentümer zustande – oft, bevor es überhaupt zur Versteigerung kommt.

Und falls doch versteigert wird, gehen Sie mit einem echten Wissensvorsprung in den Termin: Sie kennen das Objekt von innen, während andere nur die Akte gesehen haben.

Rechtlicher Rahmen

Regulärer Kauf, freie Entscheidung des Eigentümers

Solange der Zuschlag nicht erteilt ist, bleibt der Eigentümer verfügungsbefugt und darf sein Objekt freihändig verkaufen. Wir stellen ausschließlich den Kontakt her – ob, an wen und zu welchem Preis verkauft wird, entscheidet allein der Eigentümer. Eine Garantie auf den Erwerb gibt es daher bewusst nicht; wir verschaffen Ihnen den Zugang und den zeitlichen Vorsprung.

Bereit für den nächsten Schritt?

Nennen Sie uns das Objekt, das Sie interessiert – wir kümmern uns um den Kontakt.

Objekt anfragen